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Geld schenken, ohne dass es am Wochenende verpufft

9.10.2026

Umschlag, Überweisung oder Konto auf den Namen des Kindes? Wie Sie Geld schenken, damit etwas bleibt – und was Sie zum 18. dazuschreiben.

Geld schenken, ohne dass es am Wochenende verpufft
Kurze Antwort

Schenken Sie Geld mit klarem Zweck und klarem Weg: einen kleineren Betrag zum Ausgeben ruhig im Umschlag, einen größeren lieber per Überweisung auf das Konto des Beschenkten oder auf ein Sparkonto bzw. Junior-Depot auf seinen Namen. Legen Sie ein paar Zeilen dazu, wofür das Geld gedacht ist – ein Zweck, der auf Papier steht, hält das Geld besser zusammen als jede Bank. Ein Depot statt Umschlag lohnt sich, wenn es um einen größeren Betrag geht und das Kind ihn frühestens in fünf bis zehn Jahren braucht.

Umschlag, Überweisung oder Konto auf den Namen des Kindes

Wie Sie das Geld übergeben, entscheidet darüber, wie schnell es sich in Luft auflöst. Bargeld ist am persönlichsten und am schnellsten ausgegeben, eine Geldanlage am langsamsten und am weitesten weg. Jeder Weg passt zu etwas anderem.

WegPasst fürSchwachstelle
Bargeld im Umschlagkleinere Beträge für eine konkrete Freude, Kinder bis etwa zehn, die gerade das Bezahlen lernenist am schnellsten weg und geht zwischen den anderen Geschenken leicht unter
Überweisung auf das Konto des BeschenktenJugendliche und Erwachsene mit eigenem Kontoohne begleitende Nachricht wirkt sie wie ein Gehalt, nicht wie ein Geschenk
Sparkonto oder Sparbuch auf den Namen des KindesGeld für ein Ziel in ein bis fünf Jahren (Kurs, Ferienfreizeit, erstes Fahrrad)die Zinsen gleichen die Inflation oft nicht aus, das Kind sieht das Geld nicht
Junior-Depot oder Fondssparplangrößere Beträge für zehn Jahre und mehr, typischerweise von der Geburt bis zum 18. Geburtstagder Wert schwankt; für kurze Zeiträume ungeeignet
Bausparvertrag für das Kindregelmäßige Einzahlungen der Großeltern mit Blick auf späteres Wohnendas Geld ist gebunden, die staatliche Wohnungsbauprämie hat Einkommens- und Höchstgrenzen

So übergeben Sie Geld, damit es nicht am Wochenende verpufft

Geld verschwindet nicht, weil der Beschenkte es verprasst, sondern weil es keinen Namen hat. Ein Betrag ohne Zweck geht im Taschengeld unter, und nach ein paar Tagen weiß niemand mehr, wo er geblieben ist. Diese Schritte helfen.

  1. 1
    Teilen Sie den Betrag vorher auf
    Die Hälfte oder ein Drittel für die sofortige Freude, den Rest für ein Ziel. Ein Kind, das gleich etwas ausgeben darf, empfindet das Sparen nicht als Strafe.
  2. 2
    Benennen Sie das Ziel
    Nicht „für etwas Schönes“, sondern „für den Führerschein“, „für die erste Gitarre“, „für die Klassenfahrt in der Siebten“. Ein konkretes Ziel zerrinnt nicht so leicht in kleinen Einkäufen.
  3. 3
    Übergeben Sie den gesparten Teil auf anderem Weg
    Bargeld im Umschlag für die Freude, der Rest per Überweisung auf ein Konto, an das das Kind nicht täglich herankommt. Was physisch getrennt ist, vermischt sich nicht.
  4. 4
    Legen Sie etwas Schriftliches dazu, das bleibt
    Eine Karte, einen Brief oder eine Widmung – von wem das Geld ist und wofür. In zehn Jahren erinnert sich niemand an den Betrag, aber der Zettel mit Ihrer Handschrift taucht noch in der Schublade auf.
  5. 5
    Sprechen Sie sich mit den Eltern eines kleinen Kindes ab
    Bei einem Kind, das noch nicht selbst entscheidet, fragen Sie die Eltern, ob es schon ein Konto hat und worauf gespart wird. So landet das Geschenk nicht im Haushaltsbudget für den Wocheneinkauf.

Wann ein Depot statt Umschlag sinnvoll ist

Ein Depot lohnt sich, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der Betrag ist größer, als ihn das Kind vernünftig auf einmal ausgeben würde, das Geld wird mindestens fünf, eher zehn Jahre nicht gebraucht, und jemand (die Eltern oder Sie) behält im Blick, wohin es fließt. Der typische Fall ist ein Geschenk zur Taufe oder zur Geburt, das bis zur Volljährigkeit warten soll – mehr dazu im Artikel Geschenk zur Taufe: Wer schenkt was und wie man Doppeltes vermeidet.

Für ein minderjähriges Kind eröffnen die Eltern als gesetzliche Vertreter das Junior-Depot oder den Fondssparplan. Großeltern oder Paten können das für ein fremdes Kind nicht selbst tun, aber sie können Geld darauf überweisen – es reicht, sich mit den Eltern auf IBAN und Verwendungszweck zu einigen. Das Geld gehört dem Kind; die Eltern verwalten es im Rahmen der Vermögenssorge und dürfen es nicht wie ihr eigenes behandeln.

Ungeeignet ist eine Geldanlage dagegen, wenn das Kind das Geld innerhalb von zwei Jahren braucht, wenn es um einen kleinen Betrag geht (die Gebühren fressen ihn auf) oder wenn niemand weiß, wer das Depot betreuen soll. Dann ist das Geld auf dem Sparkonto oder im Umschlag mit klarem Ziel besser aufgehoben.

Und noch etwas, das oft übersehen wird: Ein Depot ist für das Kind unsichtbar. Wenn Sie ihm nichts Greifbares dazu geben, weiß es in zehn Jahren nicht, von wem das Geld stammt. Deshalb gehört zur Geldanlage eine Erinnerungskarte oder ein Brief – etwa in einer Zeitkapsel, die es an dem Tag öffnet, an dem Sie ihm das Depot übergeben.

Wie Sie Geld zum 18. Geburtstag schenken

Der 18. Geburtstag ist ein Einschnitt: Ab dann darf das Geburtstagskind selbst über sein Geld verfügen, das Geschenk lässt sich also nirgends mehr „wegschließen“. Umso mehr kommt es darauf an, wie Sie es übergeben.

  • Überweisen Sie aufs eigene Konto statt in den Umschlag
    Ein größerer Betrag in bar auf der Party ist der sicherste Weg, ihn zu verlieren. Eine Überweisung am Geburtstag mit einer kurzen Nachricht im Verwendungszweck wirkt erwachsen und geht nicht verloren.
  • Übergeben Sie das Konto, auf das seit der Geburt gespart wurde
    Lag das Geld jahrelang auf einem Konto, das die Eltern verwaltet haben, ist der 18. der richtige Moment, eine Übersicht zu übergeben: wie viel zusammengekommen ist und von wem. Das ist Geschenk und Lektion zugleich.
  • Verbinden Sie das Geld mit einem Ziel, das zählt
    Führerschein, erstes Auto, Kaution für die erste Wohnung, ein Sprachaufenthalt. Geld „für den Führerschein“ wird für den Führerschein ausgegeben, Geld „für irgendwas“ für irgendwas.
  • Legen Sie etwas dazu, das bleibt
    Geld wird ausgegeben, die Karte in der Schublade bleibt. Ideen, wie man Geld, Schriftliches und ein Andenken kombiniert, finden Sie im Artikel Geschenk zum 18. Geburtstag für den Sohn und für die Tochter zum Abschluss im Text Erwachsene Tochter und Studienabschluss.

Was Sie zum Geld schreiben können: Widmungen zum Abschreiben

Eine Nachricht zum Geld muss nicht lang sein. Sie soll sagen, von wem es ist, wofür und warum gerade jetzt. Hier sind Formulierungen, die Sie übernehmen oder anpassen können.

Zum 18. Geburtstag
„Das ist nicht für die Party, sondern für den Anfang. Möge es dir helfen, dorthin zu kommen, wo du hinwillst – und wenn du es noch nicht weißt, schenkt es dir wenigstens Zeit, es herauszufinden.“
Zum Depot seit der Geburt
„Dieses Geld ist mit dir gewachsen. Wir haben angefangen, als du noch nicht einmal laufen konntest. Jetzt gehört es dir – und die Entscheidung, was du damit machst, auch.“
Von den Großeltern zur Einschulung
„Die Hälfte ist gleich zum Freuen, die andere Hälfte für deinen ersten großen Traum. Wenn du weißt, was es ist, sag es uns als Erste.“
Zur Erstkommunion
„Zur Erinnerung an den Tag, an dem du zum ersten Mal zum Tisch des Herrn gegangen bist. Möge dich dieses Geschenk daran erinnern, dass wir an dich denken.“ Weitere Texte zu diesem Anlass finden Sie im Artikel Texte zur Erstkommunion von Eltern und Paten.
Für Erwachsene (Hochzeit, Studienabschluss)
„Wir wollen euch nicht vorschreiben, wofür ihr es ausgebt. Versprecht uns nur, dass wenigstens ein Teil davon für etwas ist, an das ihr euch gern erinnern werdet.“

Steuer und Schenkungsvertrag: Wann es darauf ankommt

Bei einem üblichen Geschenk brauchen Sie sich um Formalitäten nicht zu kümmern. Schenkungen fallen in Deutschland unter das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, doch je nach Verwandtschaftsgrad gelten persönliche Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneuern. Für Kinder und Enkel sind sie hoch, für Paten oder Freunde deutlich niedriger; übliche Gelegenheitsgeschenke wie ein Geburtstagsgeschenk sind ohnehin steuerfrei. Geht es um einen wirklich großen Betrag, prüfen Sie die aktuellen Freibeträge beim Bundesfinanzministerium oder Ihrem Finanzamt – größere Schenkungen sind dem Finanzamt anzuzeigen.

Einen schriftlichen Schenkungsvertrag verlangt das BGB nicht, wenn Sie das Geld sofort übergeben – nur ein Schenkungsversprechen für später müsste notariell beurkundet werden. Bei großen Beträgen ist ein schriftlicher Beleg trotzdem sinnvoll: Der Beschenkte kann damit die Herkunft des Geldes nachweisen, etwa wenn er es bei der Bank einzahlt oder damit eine Wohnung finanziert. Ein einfaches Schriftstück mit Namen, Betrag, Datum und den Unterschriften beider Seiten genügt; für Minderjährige unterschreibt der gesetzliche Vertreter.

Wenn Sie zum Geld etwas dazulegen möchten, das dem Kind auch nach dem Ausgeben bleibt, eignet sich eine persönliche Karte oder eine Widmung im Buch. Ein personalisiertes Buch, in dem der Beschenkte die Hauptfigur ist, trägt die Widmung gleich auf der ersten Seite – bei Buchheld entsteht es online meist in 15 Minuten und kostet 6,99 €.

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Häufige Fragen

Was Eltern uns fragen.

Häufigste Fragen

In aller Regel nicht. Für Enkel gilt ein hoher persönlicher Freibetrag, der sich alle zehn Jahre erneuert, und übliche Gelegenheitsgeschenke sind ohnehin steuerfrei. Größere Schenkungen müssen dem Finanzamt angezeigt werden.